Rechtsprechung
LG Regensburg, 02.09.2013 - StVK 177/13 |
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 02.09.2013 - StVK 177/13
- OLG Nürnberg, 21.10.2013 - 1 Ws 483/13
- BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
Wird zitiert von ... (2)
- LG Regensburg, 18.05.2015 - SR StVK 159/15
Antrag eines Strafgefangenen auf Einsichtnahme in die Krankenakte
Zur Sache selbst trug er vor, dass er am 09.10.2014 einen Antrag auf Akteneinsicht in seine Krankenakte beantragte, nachdem im Verfahren StVK 177/13 durch Beschluss vom 06.10.2014 festgestellt worden sei, dass gegen ihn Rechtsbruch begangen wurde.Die getroffene Entscheidung der Strafvollstreckungskammer vom 06.10.2014 im Verfahren StVK 177/13 stelle zwar die Rechtswidrigkeit eines HIV-Tests im Rahmen einer einzelnen Blutuntersuchung im Jahr 2007 fest, rechtfertige jedoch nicht die uneingeschränkte Akteneinsicht in die gesamte Krankenakte.
Auf den im Verfahren StVK 177/13 festgestellten Verstoß sei er nur zufällig gestoßen und könne nicht nachprüfen, ob sich weitere rechtswidrige Eintragungen in der Krankenakte befinden würden.
Das Verfahren StVK 177/13 wurde beigezogen.
Auch der Verweis auf das Verfahren StVK 177/13 und die darin getroffene Entscheidung hinsichtlich der Rechtswidrigkeit eines HIV-Eintrages im Jahr 2007 im Rahmen einer Blutprobe stellt keinen Anlass dar, nunmehr im Rahmen vollständiger Akteneinsicht eine Suche nach weiteren möglicherweise fehlerhaften Eintragungen im gesamten Aktenumfang zu starten, zumal sich der Antragsteller bereits seit dem Jahr 1997 in Haft befindet.
- BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen …
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 21. Oktober 2013 - 1 Ws 483/13 - und der Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing vom 2. September 2013 - StVK 177/2013 verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.